Ein einziger Tropfen FunCakes Edible FunColour Gel genügt um lebendige Farben zu schaffen. Dieser hochkonzentrierte Lebensmittelfarbstoff von FunCakes ist ideal zum Färben von Fondant, Glasur, Marzipan, Creme, Torten, Teig, Gumpaste und mehr. Die Tube wurde so entworfen, dass der Farbstoff besonders einfach zu dosieren ist und die Kappe sauber bleibt. Sie werden den Farbstoff lange verwenden können, da nur einige Tropfen genügen um die perfekte Farbe zu bekommen. Verleihen Sie Ihrem Teig einmal Farbe und backen Sie einen bunten Kuchen, denn der essbare Farbstoff kann bei bis zu 200°C mitgebacken werden.
Die FunColours von FunCakes verleihen Ihren Torten einen einzigartigen Look. Die Produkte sind in einer großen Auswahl an Farben erhältlich, 100% essbar, halal-zertifiziert und leicht zu verwenden.
Gebrauchsanleitung: Fügen Sie die gewünschte Menge Farbstoff an Fondant oder Buttercreme hinzu und verrühren Sie sie bis die Farbe gut eingemischt ist. Kneten oder rühren Sie weiter, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wurde.
Zutaten: Glycerin, Propylenglycol, Farbstoff: E 110* (Gelborange S), Emulgator: E 551 (Siliciumdioxid). *Kann die Aktivität oder Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. Dieses Produkt ist Halal-zertifiziert.
Zur Verwendung in Lebensmitteln. Maximale Verwendungsmenge: 10,5 Gramm pro Kilogramm
Aufbewahrung bei 15-20°C an einem dunklen Ort.
Verpackt in einer attraktiven Verkaufspackung. Die Verpackung ist in folgenden Sprachen gehalten: Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.
Inhalt: 30 Gramm
Ernährung: | Halal |
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Farbe: | Orange |
Welche Lebensmittelfarbe: | Farbpaste |
FunCakes bietet eine große Auswahl an Fondant, Lebensmittelfarben, Backmischungen und Zuckerstreu für das kreative Backen. Mit über 50 Produkten allein bei Fondant sieht man die angebotene Vielfalt dieses holländischen Herstellers. Darüber hinaus sind die günstigen Preise bei super Qualität am Ende der Grund dafür, warum diese Marke so beliebt ist.
Keine Nährwerttabelle vorhanden, da die Verpackung kleiner als 25 cm2 ist und somit gem. Anhang V der LMIV keine Deklarierungspflicht besteht.