Wilton Icing Lebensmittelfarbe Braun

2,95 €*

Inhalt: 0.028 Kilogramm (105,36 €* / 1 Kilogramm)
Produktnummer: 13010
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Produktinformationen "Wilton Icing Lebensmittelfarbe Braun"

Wilton ist weltweit bekannt und beliebt für seine intensiven und ergiebigen Lebensmittelfarben. Schon wenige Tropfen geben der Zuckermasse eine schöne Färbung. Auch wenn eine höhere Dosierung zu kräftigeren Farben führt, empfehlen wir intensive Farben wie z.B. schwarz oder rot bereits eingefärbt zu kaufen. 
Auch für Teig kann man die Wilton Lebensmittelfarben wunderbar verwenden, sie sind backfest und die Farbe bleibt somit erhalten. Allerdings ist mit einer insgesamt schwächeren Färbung als bei Zuckermasse oder Cremes zu rechnen. Neben Teig und Zuckermassen gehen die Farben sonst auch für alle anderen Lebensmittel die man färben möchte - Spätzle-Teig, Glasuren, Keksteig, Buttercremes, Blütenpaste und vieles mehr. Wichtig dabei ist nur dass die Lebensmittel auf Wasserbasis beruhen. Die Farben sind nicht geeignet zum Färben von Schokolade oder Ölen.

Anleitung: Die Farbe am besten mit einem kleinen Stäbchen (z.B. Zahnstocher) auf den Fondant oder die Marzipanmasse geben und einkneten. Durch kurzes Kneten entsteht eine Marmorierung, durch längeres Kneten verteilt sich die Farbe gleichmässig. Weiterführende Infos zum Färben von Fondant findest Du in unserem Blog Artikel "Fondant und Rollfondant - wir erklären" unter dem Menüpunkt "Wie kann man Fondant färben"

Tip: Verdünnt mit Alkohol kann man mit den Wilton Icing Lebensmittelfarben z.B. auch auf Fondant malen.

Zutaten:  Feuchthaltemittel E422, Maissirup, Zucker, Wasser, Farbstoffe E110*, E102*, E129*, E133, modifizierte stärke, Geliermittel E406, Konservierungsmittel E220, E202, E331. (* kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration bei Kindern auswirken.)

Maximal zu verwendende Dosierung: 0,20 g / 100 g

 

Farbe: Braun
Welche Lebensmittelfarbe: Farbpaste

Keine Nährwerttabelle vorhanden, da die Verpackung kleiner als 25 cm2 ist und somit gem. Anhang V der LMIV keine Deklarierungspflicht besteht.